1.E-Government-Gesetz NRW

Das E-Government-Gesetz NRW bietet die rechtliche Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltung in NRW. Es regelt die Erbringung digitaler Verwaltungsdienstleistungen sowie das Angebot elektronischer Kommunikation zwischen Bürger/innen, Unternehmen und Behörden.