2.Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Ziel des OZG ist es, Bürgern und Bürgerinnen und Unternehmen einen einfachen, nutzerfreundlichen Zugang zu Verwaltungsleistungen über das Internet zu ermöglichen.